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Leistungen für Schüler und Auszubildende - Arbeitgeber Bundeswehr - Einstellungsvoraussetzungen

Um als Soldat/in in die Streitkräfte eingestellt werden zu können, müssen die Bewerberinnen und Bewerber neben Ihrer Eignung für die gewünschte Laufbahn und Ausbildung folgende Voraussetzungen zwingend erfüllen:

  • deutsche Staatsbürgerschaft gemäß Grundgesetz Artikel 116 seit mindestens einem Jahr,
  • Mindestalter für eine Einstellung ist (mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten) das vollendete 17. Lebensjahr,
  • bei einer Einstellung in die Mannschaftslaufbahn darf das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet sein,
  • bei einer Einstellung in den Laufbahnen der Offiziere, Feldwebel und Unteroffiziere darf das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein (Ausnahmen sind möglich, wenn ein Studienabschluss beziehungsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegen),
  • keine Vorstrafen,
  • keine hohen Schulden,
  • Nachweis der geistigen, charakterlichen und gesundheitlichen Eignung,
  • Nachweis der Wehrdiensttauglichkeit (Tauglichkeitsgrad T1 beziehungsweise T2),
  • uneingeschränkte Bereitschaft zur Teilnahme an Auslandseinsätzen,
  • körperliche Fitness,
  • Bereitschaft zur deutschlandweiten Mobilität,
  • Mindestgröße 155 cm (für verschiedene Aufgaben im Sanitätsdienst 160 cm).